Mediation / Außergerichtliche Konfliktlösung
➢ Definition
Es gibt viele Modelle und Systeme zur außergerichtlichen Konfliktlösung, die in anderen Rechtskulturen wie z.B. den USA eine deutlich größere Verbreitung und Vielfalt haben, als wir dies in Deutschland kennen.
Hier hat sich durch das neue Mediationsgesetz vor allem die Mediation als ein Instrument der außergerichtlichen Konfliktlösung etabliert. Daneben gibt es das klassische in der ZPO geregelten Schiedsverfahren sowie für spezifische Bereiche geregelte Schlichtungsverfahren.
Nach dem Leitgedanken der Mediation gelingt es den Beteiligten mit Hilfe des ausgebildeten, völlig unabhängigen und neutralen Mediators selbständig die Lösung des Konfliktes herbeizuführen.
➢ Vorteile
Außergerichtliche Konfliktlösungen können im Gegensatz zu Gerichtsverfahren kostengünstiger und zügiger zu einem Ergebnis führen. Die Akzeptanz einer außergerichtlich herbeigeführten Lösung ist bei den Beteiligten in der Regel hoch.
Die Mediation überlässt als einziges Verfahren den Beteiligten in jeder Phase des Verfahrens die alleinige Handlungskompetenz und garantiert damit autonome und dauerhaft tragfähige Lösungen.
➢ Wahl des Verfahrens
Komplexe Sachverhalte, unsichere Rechtslage, andauernde Rechtsbeziehung sind beispielhafte Fälle, in denen sich eine außergerichtliche Konfliktlösung anbietet. Die Mediation ist vor allem geeignet, wenn es auch um den Erhalt einer Rechtsbeziehung geht, z.B. weil Eltern auch nach einer Scheidung Eltern bleiben oder ein Unternehmen weiter auf den Sachverstand der Kontrahenten angewiesen ist.
Eine Empfehlung zur richtigen Wahl des Verfahrens gehört zum Leistungsumfang der Kanzlei.
➢ Kosten
Für die Durchführung einer außergerichtlichen Konfliktlösung/Mediation wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Die Mediation wird in der Regel zu Stundensätzen zwischen 190,-€ und 250,-€ zuzgl. Mehrwertsteuer durchgeführt.
Üblicherweise teilen sich die Beteiligten die entstehenden Kosten.
(siehe Download-Bereich: Mediationsvereinbarung)