Gebühren
➢ Erstberatung
Die Gebühr für eine mündliche Erstberatung beträgt höchstens 190,- € zuzgl. Mehrwertsteuer, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. (§ 34 Abs.1 RVG)
➢ Außergerichtliche/ gerichtliche Vertretung
Die Gebühren werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. (Siehe Download-Bereich: Wertgebührenhinweis)
➢ Prozesskostenhilfe
Bei hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung kann Prozesskostenhilfe/
Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern (das Formular kann über Kontakt angefordert werden).
➢ Honorarvereinbarung
Für die anwaltliche Beratung besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen. Die Stundensätze liegen zwischen 190,- € und 250,- € zuzgl. Mehrwertsteuer.