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Gebühren

 

➢ Erstberatung

Die Gebühr für eine mündliche Erstberatung beträgt höchstens 190,- € zuzgl. Mehrwertsteuer, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. (§ 34 Abs.1 RVG)

 

➢ Außergerichtliche/ gerichtliche Vertretung

Die Gebühren werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. (Siehe Download-Bereich: Wertgebührenhinweis)

 

➢ Prozesskostenhilfe

Bei hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung kann Prozesskostenhilfe/
Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern (das Formular kann über Kontakt angefordert werden).

 

➢ Honorarvereinbarung

Für die anwaltliche Beratung  besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen. Die Stundensätze liegen zwischen 190,- € und 250,- € zuzgl. Mehrwertsteuer.